FG Köln - Urteil vom 21.04.2005
10 K 7434/01
Normen:
EStG § 8 Abs. 3 S. 2 ;
Fundstellen:
DStRE 2005, 926
EFG 2005, 1231

Rabattfreibetrag bei Verzicht auf Vermittlungsprovision

FG Köln, Urteil vom 21.04.2005 - Aktenzeichen 10 K 7434/01

DRsp Nr. 2005/9254

Rabattfreibetrag bei Verzicht auf Vermittlungsprovision

Der Rabattfreibetrag gem. § 8 Abs. 3 S. 2 EStG findet Anwendung, wenn ein Kreditinstitut zu Gunsten der Mitarbeiter auf Provisionen für die eigene Vermittlungsleistung beim Abschluss von Eigenverträgen der Mitarbeiter verzichtet und die Vermittlungsleistungen nicht nur gegenüber den Mitarbeitern, sondern auch gegenüber den gewöhnlichen Bankkunden erbracht werden.

Normenkette:

EStG § 8 Abs. 3 S. 2 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten über die Anwendung des Rabatt-Freibetrags auf Provisionen, die von der Klägerin an ihre Mitarbeiter weitergeleitet wurden.