Abkommen zur Vermeidung einer
Doppelbesteuerung
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Unbeschränkt steuerpflichtige Bürger in der Bundesrepublik Deutschland unterliegen mit ihrem Welteinkommen der deutschen Steuerpflicht (§ 1 EStG). Zwischenstaatliche Abkommen der Bundesrepublik Deutschland mit einem anderen Staat dienen u.a. der Vermeidung einer doppelten Besteuerung von Einkünften in beiden Staaten.
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