DBA - Abkommen zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung

Abkommen zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung (DBA)

 

Unbeschränkt steuerpflichtige Bürger in der Bundesrepublik Deutschland unterliegen mit ihrem Welteinkommen der deutschen Steuerpflicht (§ 1 EStG). Zwischenstaatliche Abkommen der Bundesrepublik Deutschland mit einem anderen Staat dienen u.a. der Vermeidung einer doppelten Besteuerung von Einkünften in beiden Staaten.