Industrie- und Handelskammer (IHK)

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Die Industrie- und Handelskammer (IHK) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die Grundlagen hierzu sind im IHK-Gesetz geregelt.

Die nicht durch Einnahmen und Zuschüsse gedeckten Aufwendungen der Kammer werden über Beiträge der Kammermitglieder finanziert.