Kinderzuschlag

Kinderzuschlag

 

Einen Zuschlag zum Kindergeld erhalten Eltern, die mit ihrem Einkommen zwar ihren eigenen Lebensunterhalt bestreiten können, nicht aber den ihrer Kinder. Der Zuschlag beträgt maximal 250 Euro (bis 31.12.2022: 229 Euro) im Monat. Die tatsächliche Höhe hängt jedoch vom Einkommen und Vermögen des Antragstellers ab.

Das Kind muss unter 25 Jahre alt sein, unverheiratet und im Haushalt der Eltern leben.