Kindesunterhalt - Regelbeträge |
Mindestbeträge ab dem 01.01.2024 aus der Düsseldorfer Tabelle
(dabei ist jeweils das hälftige Kindergeld bei Minderjährigen bzw. das volle Kindergeld bei Volljährigen abzuziehen):
Altersstufe |
alle Bundesländer |
bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres |
480 Euro |
vom 7. bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres |
551 Euro |
vom 13. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres |
645 Euro |
ab dem 18. Lebensjahr |
689 Euro |
Siehe auch: Düsseldorfer Tabelle ab 01.01.2024
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