Kindesunterhalt - Regelbeträge

Kindesunterhalt - Regelbeträge

 

Mindestbeträge ab dem 01.01.2024 aus der Düsseldorfer Tabelle

(dabei ist jeweils das hälftige Kindergeld bei Minderjährigen bzw. das volle Kindergeld bei Volljährigen abzuziehen):

Altersstufe

alle Bundesländer

bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres

480 Euro

vom 7. bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres

551 Euro

vom 13. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres

645 Euro

ab dem 18. Lebensjahr

689 Euro

Siehe auch: Düsseldorfer Tabelle ab 01.01.2024