Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung/ Unfallrente/Hinterbliebenenrente |
Die Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung sind nach § 3 Nr. 1a EStG steuerfrei. Träger der gesetzlichen Unfallversicherung in der BRD sind die Berufsgenossenschaften.
Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung sind Bar- und Sachleistungen. Es ist ohne Bedeutung, ob die Leistungen an den Berechtigten oder an Hinterbliebene gewährt werden. Die Steuerfreiheit kann auch für Leistungen aus einer ausländischen gesetzlichen Unfallversicherung in Betracht kommen.
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