Liebhaberei/Dauernde Verluste/ Fehlende Gewinnerzielungsabsicht |
Mit Entscheidung vom 23.05.2007 - X R 33/04 hat der Bundesfinanzhof seine bisherige Rechtsprechung zum Thema "fehlende Gewinnerzielungsabsicht" weiterentwickelt.
Bei Unternehmern, die über mehrere Jahre Verluste aus ihrer unternehmerischen Betätigung in Kauf nehmen, ist von einer fehlenden Gewinnerzielungsabsicht auszugehen. Dem Unternehmer wird unterstellt, dass andere Beweggründe für die Fortführung des Unternehmens entscheidend sind. Die Folge ist, dass die Verluste steuerlich nicht mehr berücksichtigt werden.
Testen Sie "Praxispaket Kanzleiorganisation" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|