Idealverein im Unterschied zum wirtschaftlichen Verein

Der Idealverein im Unterschied zum wirtschaftlichen Verein

 

Der nichtwirtschaftliche Verein (§ 21 BGB) wird in der Fachwelt als "Idealverein" bezeichnet.

Dem Idealverein steht der wirtschaftliche Verein (§ 22 BGB) gegenüber.