Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb (§ 14 AO)

Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb (§ 14 AO)

 

Ein ist eine selbständige nachhaltige Tätigkeit, die ist, durch die Einnahmen oder andere wirtschaftliche Vorteile     und die über den Rahmen einer Vermögensverwaltung hinausgeht.