Abgeltungsteuer

Der Steuer-Tipp:

Die Abgeltungsteuer

 

Neben den Einkünften aus Zinsen und Dividenden gehören zu den Kapitaleinkünften seit 2009 die Gewinne aus der Spekulation mit dem An- und Verkauf von Wertpapieren. Das gilt für alle Wertpapiere, die nach dem 31.12.2008 angeschafft wurden. Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinne unterliegen seit dem 01.01.2009 der sogenannten Abgeltungsteuer.

Die Steuerbelastung liegt bei 26,38 % (Einkommensteuer + Solidaritätszuschlag) und bei 28 %, soweit der Anleger kirchensteuerpflichtig ist. Die Besteuerung hat