Der Steuer-Tipp: Ausländische Vermietungseinkünfte aus EU-/EWR-Ländern |
Bürger, die ihren
Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt in der BRD haben, sind hier mit ihrem Welteinkommen
steuerpflichtig. Dies trifft auch auf die Einkünfte aus den im Ausland liegenden
Immobilien zu. Die Besteuerung ist im Einzelfall von dem jeweils zwischen der
BRD und dem Land des Immobilienbesitzes bestehenden Abkommen zur Vermeidung
einer Doppelbesteuerung (
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Deubner Recht & Steuern GmbH & Co. KG
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