Ausländische Vermietungseinkünfte aus EU-/EWR-Ländern

Der Steuer-Tipp: Ausländische Vermietungseinkünfte aus EU-/EWR-Ländern

 

Bürger, die ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt in der BRD haben, sind hier mit ihrem Welteinkommen steuerpflichtig. Dies trifft auch auf die Einkünfte aus den im Ausland liegenden Immobilien zu. Die Besteuerung ist im Einzelfall von dem jeweils zwischen der BRD und dem Land des Immobilienbesitzes bestehenden Abkommen zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung (DBA) abhängig. Hier kann die sogenannte Anrechnungsmethode34c EStG) vereinbart sein.