"Ehegatteneinkommensteuerbescheid" bei einer Zusammenveranlagung

Der Steuer-Tipp: "Ehegatteneinkommensteuerbescheid" bei einer Zusammenveranlagung

 

Die für Ehegatten (denen gleichgestellt: eingetragene Lebenspartner) günstige Zusammenveranlagung führt zu einem an beide Ehegatten gerichteten einheitlichen Steuerbescheid. Ehegatten werden durch die Zusammenveranlagung Gesamtschuldner i.S.v. § 44 Abs. 1 AO. Das bedeutet, die Ehegatten haften gemeinsam für den Ausgleich der festgesetzten Steuer.