Entlastungsbeiträge für Alleinerziehende

Der Steuer-Tipp:

Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

Erhöhungsbetrag ab dem zweiten Kind!

 

Der wurde mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2004 als Ablösung des bis dahin geltenden Haushaltsfreibetrags eingeführt (§ ). Nach dieser Regelung können alleinstehende Steuerpflichtige einen Entlastungsbetrag i.H.v. 4.260 Euro (2022: 4.008 Euro) im Kalenderjahr von der abziehen, wenn zu ihrem Haushalt mindestens ein Kind gehört, für das ihnen ein Kinderfreibetrag oder Kindergeld zusteht. Der Entlastungsbetrag ist zu berechnen.