Der Steuer-Tipp: Familienförderung: Zusätzliche Arbeitgeberzahlungen neben dem Lohn |
Der Gesetzgeber hat dem Arbeitgeber in einer Reihe von Vorschriften ermöglicht, steuer- und sozialversicherungsfreie Leistungen zum Wohl seiner Arbeitnehmer und deren Angehöriger zu erbringen. Grundvoraussetzung für solche Leistungen ist es, dass für diese kein Rechtsanspruch des Arbeitnehmers besteht und sie damit zusätzlich zum Arbeitslohn erbracht werden!
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Deubner Recht & Steuern GmbH & Co. KG
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