Der Steuer-Tipp: Rentner sollten fachlichen Rat anfordern! |
Immer mehr Rentner müssen alljährlich eine Einkommensteuererklärung abgeben. Die steuerrechtliche Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen wurde ab dem Jahr 2005 grundsätzlich neu geregelt - mit dem Ergebnis, dass nach Ablauf einer Übergangsperiode (bis 2058) die meisten Renten in voller Höhe der Einkommensteuerpflicht unterliegen. Die Zahl der steuerzahlenden Rentner wächst damit zwangsläufig jedes Jahr weiter.
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Deubner Recht & Steuern GmbH & Co. KG
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