Der Steuer-Tipp: Schulgeldzahlungen als Sonderausgaben geltend machen! |
Schulgeldzahlungen für die Unterrichtung von Kindern an Privatschulen können im Rahmen der gesetzlichen Regelungen als Sonderausgaben steuermindernd berücksichtigt werden. Anspruchsvoraussetzungen sind:
1. Für das Kind besteht Anspruch auf Kindergeld.
2. Die Schule befindet sich in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder des erweiterten Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR: Schweiz, Island, Liechtenstein, Norwegen).
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Deubner Recht & Steuern GmbH & Co. KG
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