Steuerermäßigung bei Handwerkerrechnungen für Leistungen im Privathaushalt

Der Steuer-Tipp:

Steuerermäßigung bei Handwerkerrechnungen für Leistungen im Privathaushalt! 35a Abs. 2 EStG)

 

Was wird gefördert?

-    Leistungen, die von Handwerkern im privaten Haushalt (Wohnung in der EU, auch Ferienwohnung) gegen Rechnung und Banküberweisung erbracht werden. Die Förderung ist auf die Lohnleistungen und die Fahrtaufwendungen beschränkt.

Beispiele: