Vereine: Abgabenfreie Aufwandsentschädigung für Helfer

Der Steuer-Tipp:

Vereine: Abgabenfreie Aufwandsentschädigung für Helfer

 

Zur Stärkung des nebenberuflichenEngagements in gemeinnützigen Einrichtungen hat der Gesetzgeber Vorschriften erlassen, die es ermöglichen, abgabenfreie Aufwandsentschädigungen zu gewähren.

Bei dem Auftraggeber muss es sich um eine Behörde/Kommune oder um eine andere gemeinnützige Einrichtung, z.B. einen vom Finanzamt als gemeinnützig und besonders förderungswürdig anerkannten Verein, handeln.