Der Steuer-Tipp: Vereine: Abgabenfreie Aufwandsentschädigung für Helfer |
Zur Stärkung des nebenberuflichenEngagements in gemeinnützigen Einrichtungen hat der Gesetzgeber Vorschriften erlassen, die es ermöglichen, abgabenfreie Aufwandsentschädigungen zu gewähren.
Bei dem Auftraggeber muss es sich um eine Behörde/Kommune oder um eine andere gemeinnützige Einrichtung, z.B. einen vom Finanzamt als gemeinnützig und besonders förderungswürdig anerkannten Verein, handeln.
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Deubner Recht & Steuern GmbH & Co. KG
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