§ 114 StBerG
Stand: 10.03.2023
zuletzt geändert durch:
Gesetz zur Stärkung der Aufsicht bei Rechtsdienstleistungen und zur Änderung weiterer Vorschriften, BGBl. I Nr. 64
Zweiter Teil Steuerberaterordnung
Fünfter Abschnitt Berufsgerichtsbarkeit
Dritter Unterabschnitt Verfahrensvorschriften
Zweiter Teilabschnitt Das Verfahren im ersten Rechtszug

§ 114 StBerG Einleitung des berufsgerichtlichen Verfahrens

§ 114 Einleitung des berufsgerichtlichen Verfahrens

StBerG ( Steuerberatungsgesetz )

Das berufsgerichtliche Verfahren wird dadurch eingeleitet, daß die Staatsanwaltschaft eine Anschuldigungsschrift bei dem Landgericht einreicht.