§ 3 a StBerG
Stand: 10.03.2023
zuletzt geändert durch:
Gesetz zur Stärkung der Aufsicht bei Rechtsdienstleistungen und zur Änderung weiterer Vorschriften, BGBl. I Nr. 64
Erster Teil Vorschriften über die Hilfeleistung in Steuersachen
Erster Abschnitt Ausübung der Hilfe in Steuersachen
Zweiter Unterabschnitt Befugnis

§ 3 a StBerG Befugnis zu vorübergehender und gelegentlicher Hilfeleistung in Steuersachen

§ 3 a Befugnis zu vorübergehender und gelegentlicher Hilfeleistung in Steuersachen

StBerG ( Steuerberatungsgesetz )

(1)