§ 4 i EStG
Stand: 22.12.2023
zuletzt geändert durch:
Kreditzweitmarktförderungsgesetz, BGBl. I Nr. 411
II. Einkommen
3. Gewinn

§ 4 i EStG Sonderbetriebsausgabenabzug bei Vorgängen mit Auslandsbezug

§ 4 i Sonderbetriebsausgabenabzug bei Vorgängen mit Auslandsbezug

EStG ( Einkommensteuergesetz )

1Aufwendungen dürfen nicht als Sonderbetriebsausgaben abgezogen werden, soweit sie auch die Steuerbemessungsgrundlage in einem anderen Staat mindern. 2Satz 1 gilt nicht, soweit diese Aufwendungen Erträge desselben Steuerpflichtigen mindern, die bei ihm sowohl der inländischen Besteuerung unterliegen als auch nachweislich der tatsächlichen Besteuerung in dem anderen Staat.