1Der zur Dienstleistung Verpflichtete hat die Dienste im Zweifel in Person zu leisten. 2Der Anspruch auf die Dienste ist im Zweifel nicht übertragbar.
Testen Sie "Rechtsfragen in der Steuerberatung" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|