Autor: Mettler |
Ein Mandant, der in einem Mehrfamilienhaus als Mieter lebt, fühlt sich durch das Verhalten von weiteren Mietern erheblich gestört. Es kommt zu immer wiederkehrenden Lärmbelästigungen durch heftiges Stampfen, Springen, Poltern sowie durch Schreie und sonstige lautstarke und aggressive familiäre Auseinandersetzungen. Die Störungen treten mehrmals am Tag auf und dauern dabei größtenteils zwischen einer und vier Stunden an. Der Lärm wird teilweise von den Kindern, teilweise von den Eltern verursacht. Gegen die Lärmbelästigungen möchte Ihr Mandant vorgehen und bittet Sie um eine erste rechtliche Einschätzung.
In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass ein Mieter eines Mehrfamilienhauses gelegentliche Beeinträchtigungen hinnehmen muss, die durch lärmende Kinder oder streitende Erwachsene verursacht werden. Soweit die Beeinträchtigungen den in einem Mehrfamilienhaus üblichen Umfang nicht überschreiten, sind diese Störungen sozialadäquat und können deshalb nicht als Mangel der Mietsache bewertet werden. Erhebliche Gebrauchsstörungen muss ein Mieter dagegen nicht akzeptieren. Die Abgrenzung zwischen den sozialadäquaten und damit unerheblichen Beeinträchtigungen und den erheblichen Gebrauchsstörungen richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls.24
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