| Autor: Mettler |
Ein Mandant, der in einem Mehrfamilienhaus als Mieter lebt, fühlt sich durch das Verhalten von weiteren Mietern erheblich gestört. Es kommt zu immer wiederkehrenden Lärmbelästigungen durch heftiges Stampfen, Springen, Poltern sowie durch Schreie und sonstige lautstarke und aggressive familiäre Auseinandersetzungen. Die Störungen treten mehrmals am Tag auf und dauern dabei größtenteils zwischen einer und vier Stunden an. Der Lärm wird teilweise von den Kindern, teilweise von den Eltern verursacht. Gegen die Lärmbelästigungen möchte Ihr Mandant vorgehen und bittet Sie um eine erste rechtliche Einschätzung.
Mieter in einem Mehrfamilienhaus müssen gewisse Lärmbelästigungen hinnehmen, die als übliche Lebensäußerungen gelten. Dazu zählen beispielsweise Kinderlärm, haushaltsübliche Tätigkeiten oder gelegentliches Musizieren, sofern diese Aktivitäten die Zimmerlautstärke nicht überschreiten. Zimmerlautstärke bedeutet, dass Geräusche außerhalb der Wohnung nicht mehr als normales Wohngeräusch wahrnehmbar sein sollten. Tagsüber liegt der Richtwert bei etwa 40 Dezibel, nachts bei 30 Dezibel.
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