Autor: Mettler |
Ein Mandant hat mehrere Wohnungen vermietet. Er ist daran interessiert, die Mietverhältnisse zu beenden und fragt, welche Möglichkeiten ihm offenstehen.
Wohnraummieter genießen Kündigungsschutz. Ein vertragstreuer Mieter soll vor willkürlichen Kündigungen des Vermieters geschützt werden. Eine ordentliche Kündigung des Vermieters von Wohnraum setzt daher ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses seitens des Vermieters voraus. Als berechtigte Interessen des Vermieters gelten insbesondere:
Vertragspflichtverletzungen des Mieters (§ 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB) |
Hinderung an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung (§ 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB) |
Testen Sie "Rechtsfragen in der Steuerberatung" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|