| Autoren: Mettler/Özdemir |
Ein Mandant ist Vermieter einer Gewerbeimmobilie. Er möchte das Mietverhältnis auf einen Dritten übertragen und fragt Sie, wie dies zu bewerkstelligen ist.
Jedes Mietverhältnis ist ein auf Dauer angelegtes Schuldverhältnis, so dass es nicht selten ist, dass die ursprünglichen Vertragsparteien, egal ob im Wohn-, Geschäftsraum- oder sonstigen Mietverhältnis, wechseln. Bei der Vereinbarung eines Vermieterwechsels41a sind folgende Gestaltungsmöglichkeiten möglich:
Diese Gestaltungsalternativen sind in Bezug auf das Ziel des Rechtsgeschäfts, einen Personenwechsel auf Vermieter- oder Mieterseite herbeizuführen, gleichwertig. Sie bedürfen aber stets der . Grundsätzlich besteht keine Verpflichtung des Mieters, an einem Vermieterwechsel mitzuwirken.
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