10.22 Das Mietverhältnis während der Energiepreiskrise

Autor: Mettler

10.22.1 Beratungssituation

Ein Mandant spricht die Energiepreiskrise an und fragt Sie, wie darauf zu reagieren sei.

10.22.2 Rechtliche Einordnung

Die Bundesregierung will bei der Gas- und Strompreisbremse private Haushalte sowie kleinere Firmen rückwirkend ab Januar 2023 entlasten. Damit soll eine "finanzielle Entlastungslücke" zu den Bremsen geschlossen werden, die von März an bis April 2024 wirken sollen. Die Preisbremsen sollen so gestaltet werden, dass sich das Energiesparen lohnt.

Geltung rückwirkend ab Januar 2023

Laut Gesetzesentwurf soll der für den Monat März 2023 ermittelte Entlastungsbetrag auf die Monate Januar und Februar rückwirkend erstreckt werden. Geplant ist dieses Vorgehen auch bei der Strompreisbremse. Diese soll nach Plänen der Bundesregierung eigentlich im Januar 2023 in Kraft treten. Die Energiebranche hat aber erklärt, dass dies, wie bei der Gaspreisbremse auch, technisch nicht umsetzbar sei. Die Bundesregierung reagiert mit den milliardenschweren Energiepreisbremsen auf stark gestiegene Energiepreise und will die Belastungen für private Haushalte und Unternehmen abfedern.

Entlastung der Privathaushalte und KMU beim Gaspreis