10.22 Das Mietverhältnis während der Energiepreiskrise

Autoren: Mettler/Özdemir

10.22.1 Beratungssituation

Ein Mandant spricht die Energiepreiskrise an und fragt Sie, wie darauf zu reagieren sei.

10.22.2 Rechtliche Einordnung

Die Bundesregierung hat private Haushalte und Unternehmen mit den Strom- und Gaspreisbremsen von den stark gestiegenen Energiekosten entlastet. Die im Herbst 2022 eingeführten Strom-, Wärme- und Gaspreisbremsen sind zum 31.12.2023 ausgelaufen. Die derzeit angebotenen Preise für Strom und Gas liegen aktuell i.d.R. unter dem Preisniveau, das durch die Energiepreisbremsen garantiert wurde.

Geltungszeitraum der Preisbremsen

Die Strompreisbremse galt für alle Stromnutzer rückwirkend seit 01.01.2023. Die Entlastungsbeträge für Januar und Februar 2023 wurden von den Stromversorgern im März 2023 mit ausgezahlt. Die Gas- und Wärmepreisbremse startete am 01.03.2023 und umfasste ebenfalls rückwirkend die Monate Januar und Februar 2023.

Entlastung der Privathaushalte und KMU beim Gaspreis