| Autor: Mettler |
Ein Mandant vermietet im Zentrum von Berlin seit Jahren eine Wohnung, die jetzt neu vermietet werden soll. Der Mandant möchte bei der Neuvermietung einen Mietzins erzielen, der die ortsübliche Vergleichsmiete um 20 % übersteigt. Er fragt, ob dies rechtlich zulässig ist.
Wird ein Mietvertrag über Wohnraum abgeschlossen, der in einem durch Rechtsverordnung nach §
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