| Autor: Mettler |
Ein Mandant berichtet, dass er mit seinem Vermieter einen Gewerberaummietvertrag abgeschlossen hat. Auf Miete, Betriebskostenvorauszahlungen und Betriebskostenabrechnungen ist jeweils Umsatzsteuer zu entrichten, der Vermieter hatte zur Umsatzsteuer optiert. Der Mandant möchte die auf die Miete und die Betriebskostenvorauszahlungen geleistete Umsatzsteuer im Wege des Vorsteuerabzugs geltend machen, wofür er nach §
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