10.9 Die Mietsicherheit ("Kaution")

Autor: Mettler

10.9.1 Beratungssituation

Ein Mandant hat ein Mietobjekt vermietet, das der Mieter nicht pfleglich behandelt. Der Mandant befürchtet daher, dass er nach Ablauf des Mietverhältnisses erhebliche Zahlungsansprüche wegen der Verschlechterung der Mietsache gegenüber dem Mieter geltend machen muss. Der Mieter hatte zu Beginn des Vertragsverhältnisses mit dem Mandanten keine Mietsicherheit gestellt. Eine solche Verpflichtung enthält der abgeschlossene Mietvertrag auch nicht. Der Mandant möchte wissen, ob er von seinem Mieter dennoch eine Kaution verlangen kann.

10.9.2 Rechtliche Einordnung

Die Mietsicherheit, auch Mietkaution genannt, dient dem Vermieter als Absicherung gegen finanzielle Risiken, die aus dem Mietverhältnis entstehen können. Dazu zählen insbesondere Schäden an der Mietsache, ausstehende Mietzahlungen oder nicht beglichene Betriebskostenabrechnungen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Vereinbarung und Handhabung einer Mietsicherheit sind im deutschen Mietrecht detailliert geregelt.