1.1 Vertragsschluss und AGB

Autor: Hoffmann

1.1.1 Beratungssituation

Der Geschäftsführer der Mandantin hat mit seinem Firmenwagen bei einem Elektronikmarkt auf dem Kundenparkplatz geparkt, um ein Ladekabel für sein Mobiltelefon zu kaufen. Hier hat er schon häufiger eingekauft. Das Parken war immer kostenlos und zeitlich nicht beschränkt. Vier Wochen später erhält die Mandantin Post von der Super-Park GmbH. Diese teilt mit, dass das Parken auf der Parkfläche ohne Parkscheibe einen Verstoß gegen ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) darstelle. Darauf werde, ebenso wie auf die Geltung der AGB, auf Schildern, die auf dem Parkplatz neuerdings aufgestellt sind, hingewiesen. Dieser Verstoß löse gem. § 6 eine Vertragsstrafe i.H.v. 19,90 € aus. Man habe eine Zahlungsaufforderung hinter dem Scheibenwischer hinterlassen, was durch die Übersendung eines Fotos belegt werden soll. Da hierauf keine Zahlung erfolgt sei, wäre eine Halterermittlung gem. § 39 StVG erforderlich gewesen, für die als Bearbeitungsgebühr weitere 10 € zu zahlen seien. Die Mandantin wird aufgefordert, den Gesamtbetrag i.H.v. 29,90 € innerhalb von sechs Tagen zu zahlen.

1.1.2 Rechtliche Einordnung

Vertragsstrafe und kein Bußgeld