1.7 Einsatz von KI-generierten Bildern in der Werbung - Kennzeichnungspflichten nach dem EU AI Act

Autor: Hoffmann

1.7.1 Beratungssituation

Der Mandant betreibt ein Unternehmen aus dem Verlags- und Medienbereich. Er nutzt für Marketing- und Werbezwecke zunehmend mithilfe von künstlicher Intelligenz (KI) generierte Bilder, etwa zur Illustration von Anzeigen, Online-Kampagnen und Social-Media-Beiträgen. Die Bilder zeigen realistisch wirkende Personen und Alltagsszenen, ohne dass tatsächlich existierende Personen abgebildet werden.

Vor dem Hintergrund der zunehmenden Regulierung von KI-Systemen auf europäischer Ebene fragt der Mandant an, ob er verpflichtet ist, diese KI-generierten Bilder gesondert zu kennzeichnen, insbesondere um rechtliche Risiken oder wettbewerbsrechtliche Abmahnungen zu vermeiden.

1.7.2 Rechtliche Einordnung

EU AI-Act – Anwendungsbereich

Bereits seit dem 01.08.2024 gilt in Europa der EU AI-Act (Verordnung (EU) 2024/1689) – die erste umfassende gesetzliche Regelung für künstliche Intelligenz (KI). Mit dieser Verordnung hat der europäische Gesetzgeber erstmals ein umfassendes Regelwerk für den Einsatz von künstlicher Intelligenz geschaffen. Das Ziel ist es, Grundrechte und Transparenz, aber auch Vertrauen in KI-Systeme sicherzustellen. Die Verordnung gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten der EU und richtet sich nicht nur an Entwickler von KI-Systemen, sondern ausdrücklich auch an Nutzer („Deployers“) von KI.

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