2.26 Besser kurz als gar nicht - Fragen und Antworten zum Kurzarbeitergeld

Autor: Deubner

2.26.1 Beratungssituation

Ihr Mandant - ein Gastronom - hat lange gekämpft, jetzt wachsen ihm die Kosten bei weiterhin schlechtem Geschäft doch allmählich über den Kopf. Er fragt Sie nach den Voraussetzungen des Kurzarbeitergeldes.

2.26.2 Rechtliche Einordnung

Die Anordnung von Kurzarbeit ermöglicht es Unternehmen, sozialverträglich die Arbeitszeit der Belegschaft vorübergehend herabzusetzen und so z.B. auf konjunkturelle Schwankungen und damit einhergehende Auftragsrückgänge zu reagieren. Hierdurch können betriebsbedingte Kündigungen verhindert werden. Im Zuge der Kurzarbeit erhalten die Arbeitnehmer Kurzarbeitergeld (KUG), das eine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung darstellt. So können teilweise Entgelteinbußen aufgrund der Reduzierung der Arbeitszeit minimiert werden.

Antrag

Das KUG muss bei der Agentur für Arbeit beantragt werden. Im Rahmen der Corona-Krise wurden die Voraussetzungen für die Gewährung des KUG gelockert (sog. erleichtertes Kurzarbeitergeld). Viele zuvor bis zum 31.12.2021 befristete Regelungen wurden aufgrund der weiter anhaltenden Folgen der Corona-Krise mehrfach verlängert. Zum 30.06.2023 sind die Regelungen zum erleichterten Kurzarbeitergeld endgültig ausgelaufen.

Hinweis