2.27 Wider die Teuerung - Inflationsausgleichsprämie

Autor: Deubner

2.27.1 Beratungssituation

Der Mandant möchte seinen angestellten Leistungsträgern etwas Gutes tun. Wegen der anhaltenden Preissteigerungen will er daher einigen Arbeitnehmern eine Inflationsausgleichsprämie (IAP) gewähren.

2.27.2 Rechtliche Einordnung

Seit dem 26.10.2022 bis spätestens zum 31.12.2024 können Arbeitgeber eine Inflationsausgleichsprämie i.H.v. bis zu 3.000 € an ihre Arbeitnehmer auszahlen. Diese steuer- und sozialversicherungsfreie Prämie nach § 3 Nr. 11c EStG bietet die Möglichkeit, Arbeitnehmer in der aktuellen Inflationsphase zu entlasten, ohne eine dauerhafte Lohnerhöhung zu vereinbaren.

Lohnsteuer

Bereits aus lohnsteuerlicher Sicht ist bei dem Umgang mit der Prämie Vorsicht geboten. Fehler können bei einer Lohnsteuer-Außenprüfung zu empfindlich hohen Nachzahlungen führen. So ist z.B. eine Gehaltsumwandlung ausgeschlossen.

Hinweis

Das Bundesfinanzministerium hat unter https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/2022-12-07-FAQ-Inflationsausgleichspraemie.html ein umfangreiches FAQ zur Inflationsausgleichsprämie veröffentlicht.

Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz