2.1 Geld zum Abschied? - Abfindung 2.2 Richtig reagieren - Abmahnung 2.3 Arbeit nach Bedarf - Abrufarbeit 2.4 Leihen statt anstellen - Arbeitnehmerüberlassung 2.5 Wer schreibt der bleibt - Arbeitsvertrag 2.6 Besser vertragen statt streiten - Auflösungs- und Abwicklungsvereinbarungen 2.7 Drum prüfe wer sich ewig bindet - Befristung 2.8 Heute mal anders - Direktionsrecht 2.9 Geld trotz Nichtleistung - Entgeltfortzahlung 2.10 Recht auf Freizeit - Erholungsurlaub 2.11 Unterstützung zum Nulltarif - Familiäre Mitarbeit 2.12 Eine Hand wäscht die andere - Gefälligkeitsverhältnisse 2.13 Nachzahlungsrisiko Statusirrtum - Gesellschafter/Geschäftsführer 2.14 Ende gut, alles gut? - Kündigung 2.15 Wenn es ums Geld geht - Lohn 2.16 Die Jugend fördern - Praktikum 2.17 Auto statt Geld - Sachbezug 2.18 Erfahrung sichern - Rentnerbeschäftigung 2.19 Arbeitnehmer wider Willen - Scheinselbständigkeit 2.20 Muss kurz weg - Vorübergehende Verhinderung 2.21 Unnötige Konflikte vermeiden - Zeugnis 2.22 Heute so, morgen so - Brückenteilzeit 2.23 Jede Stunde zählt - Arbeitszeit 2.24 Gekauft wie gesehen - Betriebsübergang 2.25 Mitgehangen, mitgefangen - Tarifbindung 2.26 Besser kurz als gar nicht - Fragen und Antworten zum Kurzarbeitergeld 2.27 Wider die Teuerung - Inflationsausgleichsprämie 2.28 Sie geben so viel zurück - Kinder in der Pflegeversicherung 2.29 Work Hard, Play Hard - Arbeiten aus dem Urlaubsparadies (Workation) 2.30 Ausschluss- und Verfallsfristen - Alles oder nichts? 2.31 Wie gewonnen so zerronnen - Gehalt auf Widerruf? 2.32 Homeoffice und mobiles Arbeiten - Rechtliche Rahmenbedingungen und praktische Umsetzung 2.33 Arbeitnehmerdatenschutz - Anforderung und Umsetzung in der Praxis

2.27 Wider die Teuerung - Inflationsausgleichsprämie

Autor: Deubner

2.27.1 Beratungssituation

Der Mandant möchte seinen angestellten Leistungsträgern etwas Gutes tun. Wegen der anhaltenden Preissteigerungen will er daher einigen Arbeitnehmern eine Inflationsausgleichsprämie (IAP) gewähren.

2.27.2 Rechtliche Einordnung

Seit dem 26.10.2022 bis spätestens zum 31.12.2024 konnten Arbeitgeber eine IAP i.H.v. bis zu 3.000 € an ihre Arbeitnehmer auszahlen. Diese steuer- und sozialversicherungsfreie Prämie bot nach § 3 Nr. 11c EStG die Möglichkeit, Arbeitnehmer in der Inflationsphase zu entlasten, ohne eine dauerhafte Lohnerhöhung zu vereinbaren.

Lohnsteuer

Bereits aus lohnsteuerlicher Sicht war bei dem Umgang mit der Prämie Vorsicht geboten. Fehler können bei einer Lohnsteuer-Außenprüfung zu empfindlich hohen Nachzahlungen führen. So ist z.B. eine Gehaltsumwandlung ausgeschlossen.

Hinweis

Das Bundesfinanzministerium hat unter https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/2022-12-07-FAQ-Inflationsausgleichspraemie.html umfangreiche FAQ zur IAP veröffentlicht.

Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz