2.1 Geld zum Abschied? - Abfindung 2.2 Richtig reagieren - Abmahnung 2.3 Arbeit nach Bedarf - Abrufarbeit 2.4 Leihen statt anstellen - Arbeitnehmerüberlassung 2.5 Wer schreibt der bleibt - Arbeitsvertrag 2.6 Besser vertragen statt streiten - Auflösungs- und Abwicklungsvereinbarungen 2.7 Drum prüfe wer sich ewig bindet - Befristung 2.8 Heute mal anders - Direktionsrecht 2.9 Geld trotz Nichtleistung - Entgeltfortzahlung 2.10 Recht auf Freizeit - Erholungsurlaub 2.11 Unterstützung zum Nulltarif - Familiäre Mitarbeit 2.12 Eine Hand wäscht die andere - Gefälligkeitsverhältnisse 2.13 Nachzahlungsrisiko Statusirrtum - Gesellschafter/Geschäftsführer 2.14 Ende gut, alles gut? - Kündigung 2.15 Wenn es ums Geld geht - Lohn 2.16 Die Jugend fördern - Praktikum 2.17 Auto statt Geld - Sachbezug 2.18 Erfahrung sichern - Rentnerbeschäftigung 2.19 Arbeitnehmer wider Willen - Scheinselbständigkeit 2.20 Muss kurz weg - Vorübergehende Verhinderung 2.21 Unnötige Konflikte vermeiden - Zeugnis 2.22 Heute so, morgen so - Brückenteilzeit 2.23 Jede Stunde zählt - Arbeitszeit 2.24 Gekauft wie gesehen - Betriebsübergang 2.25 Mitgehangen, mitgefangen - Tarifbindung 2.26 Besser kurz als gar nicht - Fragen und Antworten zum Kurzarbeitergeld 2.27 Wider die Teuerung - Inflationsausgleichsprämie 2.28 Sie geben so viel zurück - Kinder in der Pflegeversicherung 2.29 Work Hard, Play Hard - Arbeiten aus dem Urlaubsparadies (Workation) 2.30 Ausschluss- und Verfallsfristen - Alles oder nichts? 2.31 Wie gewonnen so zerronnen - Gehalt auf Widerruf? 2.32 Homeoffice und mobiles Arbeiten - Rechtliche Rahmenbedingungen und praktische Umsetzung 2.33 Arbeitnehmerdatenschutz - Anforderung und Umsetzung in der Praxis 2.34 Wegerisiko des Arbeitnehmers und Lohnanspruch bei wetterbedingtem Zuspätkommen 2.35 Aktivrente, Weiterbeschäftigung nach der Regelaltersgrenze und sachgrundlose Befristung ohne Vorbeschäftigungsverbot 2.36 Neues Entgelttransparenz bis Juni 2026, was Arbeitgeber wirklich tun müssen (und was nicht)

2.30 Ausschluss- und Verfallsfristen - Alles oder nichts?

Autor: Mourkojannis

2.30.1 Beratungssituation

Der Mandant möchte das Risiko minimieren, von Arbeitnehmern rückwirkend jahrelang auf Zahlungsansprüche –typischerweise wegen Überstunden oder Provisionen und Prämien – in Anspruch genommen zu werden. Denn auch im Arbeitsrecht gilt grundsätzlich die allgemeine Verjährungsfrist von drei Jahren gem. § 195 BGB. Allerdings besteht die Möglichkeit, diese vertraglich auf drei bzw. sechs Monate erheblich zu verkürzen.

2.30.2 Rechtliche Einordnung

Ausschluss- und Verfallsfristen haben im Arbeitsrecht eine große praktische Bedeutung. Eine nicht eingehaltene Ausschlussfrist kann vor dem Arbeitsgericht über Sieg und Niederlage entscheiden und – sollte der Berater eine Ausschlussfrist übersehen haben – einen Haftungsfall auslösen.

Begriff der Ausschluss- und Verfallsfristen

Unter Ausschlussfristen versteht man diejenigen Fristen, nach deren Ablauf ein Recht erlischt, es sei denn, es ist innerhalb der Frist ordnungsgemäß geltend gemacht worden. Sinn und Zweck von arbeitsrechtlichen Ausschlussfristen ist es, den Arbeitsvertragsparteien relativ schnell Klarheit über die Existenz von Ansprüchen zu verschaffen.

Entscheidend ist die konkrete Formulierung