2.1 Geld zum Abschied? - Abfindung 2.2 Richtig reagieren - Abmahnung 2.3 Arbeit nach Bedarf - Abrufarbeit 2.4 Leihen statt anstellen - Arbeitnehmerüberlassung 2.5 Wer schreibt der bleibt - Arbeitsvertrag 2.6 Besser vertragen statt streiten - Auflösungs- und Abwicklungsvereinbarungen 2.7 Drum prüfe wer sich ewig bindet - Befristung 2.8 Heute mal anders - Direktionsrecht 2.9 Geld trotz Nichtleistung - Entgeltfortzahlung 2.10 Recht auf Freizeit - Erholungsurlaub 2.11 Unterstützung zum Nulltarif - Familiäre Mitarbeit 2.12 Eine Hand wäscht die andere - Gefälligkeitsverhältnisse 2.13 Nachzahlungsrisiko Statusirrtum - Gesellschafter/Geschäftsführer 2.14 Ende gut, alles gut? - Kündigung 2.15 Wenn es ums Geld geht - Lohn 2.16 Die Jugend fördern - Praktikum 2.17 Auto statt Geld - Sachbezug 2.18 Erfahrung sichern - Rentnerbeschäftigung 2.19 Arbeitnehmer wider Willen - Scheinselbständigkeit 2.20 Muss kurz weg - Vorübergehende Verhinderung 2.21 Unnötige Konflikte vermeiden - Zeugnis 2.22 Heute so, morgen so - Brückenteilzeit 2.23 Jede Stunde zählt - Arbeitszeit 2.24 Gekauft wie gesehen - Betriebsübergang 2.25 Mitgehangen, mitgefangen - Tarifbindung 2.26 Besser kurz als gar nicht - Fragen und Antworten zum Kurzarbeitergeld 2.27 Wider die Teuerung - Inflationsausgleichsprämie 2.28 Sie geben so viel zurück - Kinder in der Pflegeversicherung 2.29 Work Hard, Play Hard - Arbeiten aus dem Urlaubsparadies (Workation) 2.30 Ausschluss- und Verfallsfristen - Alles oder nichts? 2.31 Wie gewonnen so zerronnen - Gehalt auf Widerruf? 2.32 Homeoffice und mobiles Arbeiten - Rechtliche Rahmenbedingungen und praktische Umsetzung 2.33 Arbeitnehmerdatenschutz - Anforderung und Umsetzung in der Praxis 2.34 Wegerisiko des Arbeitnehmers und Lohnanspruch bei wetterbedingtem Zuspätkommen 2.35 Aktivrente, Weiterbeschäftigung nach der Regelaltersgrenze und sachgrundlose Befristung ohne Vorbeschäftigungsverbot 2.36 Neues Entgelttransparenz bis Juni 2026, was Arbeitgeber wirklich tun müssen (und was nicht)

2.31 Wie gewonnen so zerronnen - Gehalt auf Widerruf?

Autor: Mourkojannis

2.31.1 Beratungssituation

Der Mandant möchte Arbeitnehmern ein höheres Gehalt zahlen, aber sich für die Zukunft die Möglichkeit erhalten, diese Gehaltserhöhung einseitig zurückzunehmen.

2.31.2 Rechtliche Einordnung

Arbeitsrechtliche Widerrufsvorbehalte sind ein arbeitsrechtliches Instrument, das es dem Arbeitgeber ermöglicht, vertraglich zugesicherte Leistungen – auch mit Entgeltcharakter – durch einseitige Erklärung zu widerrufen. Dieses Instrument erfordert jedoch eine sorgfältige Ausgestaltung, um wirksam zu sein.

Arbeitsrechtliche Aspekte

Das BAG stellt hohe Anforderungen an einen wirksamen formularmäßigen Widerrufsvorbehalt.98 Insbesondere müssen folgende Aspekte berücksichtigt werden:

1.

Nennung von Widerrufsgründen: In der vertraglichen Abrede müssen zumutbare Widerrufsgründe genannt werden. Dabei muss zumindest die Richtung angegeben werden, aus der ein Widerruf möglich sein soll (z.B. wirtschaftliche Gründe oder die Leistung des Arbeitnehmers).

2.

Angabe des Störungsgrads: Falls der Arbeitgeber auf den Störungsgrad abstellen will (z.B. eine wirtschaftliche Notlage), muss dieser zusätzlich angegeben werden.

3.

Bestimmung der widerruflichen Leistung: Die widerrufliche Leistung muss nach Art und Höhe eindeutig bestimmt sein.

4.