2.1 Geld zum Abschied? - Abfindung 2.2 Richtig reagieren - Abmahnung 2.3 Arbeit nach Bedarf - Abrufarbeit 2.4 Leihen statt anstellen - Arbeitnehmerüberlassung 2.5 Wer schreibt der bleibt - Arbeitsvertrag 2.6 Besser vertragen statt streiten - Auflösungs- und Abwicklungsvereinbarungen 2.7 Drum prüfe wer sich ewig bindet - Befristung 2.8 Heute mal anders - Direktionsrecht 2.9 Geld trotz Nichtleistung - Entgeltfortzahlung 2.10 Recht auf Freizeit - Erholungsurlaub 2.11 Unterstützung zum Nulltarif - Familiäre Mitarbeit 2.12 Eine Hand wäscht die andere - Gefälligkeitsverhältnisse 2.13 Nachzahlungsrisiko Statusirrtum - Gesellschafter/Geschäftsführer 2.14 Ende gut, alles gut? - Kündigung 2.15 Wenn es ums Geld geht - Lohn 2.16 Die Jugend fördern - Praktikum 2.17 Auto statt Geld - Sachbezug 2.18 Erfahrung sichern - Rentnerbeschäftigung 2.19 Arbeitnehmer wider Willen - Scheinselbständigkeit 2.20 Muss kurz weg - Vorübergehende Verhinderung 2.21 Unnötige Konflikte vermeiden - Zeugnis 2.22 Heute so, morgen so - Brückenteilzeit 2.23 Jede Stunde zählt - Arbeitszeit 2.24 Gekauft wie gesehen - Betriebsübergang 2.25 Mitgehangen, mitgefangen - Tarifbindung 2.26 Besser kurz als gar nicht - Fragen und Antworten zum Kurzarbeitergeld 2.27 Wider die Teuerung - Inflationsausgleichsprämie 2.28 Sie geben so viel zurück - Kinder in der Pflegeversicherung 2.29 Work Hard, Play Hard - Arbeiten aus dem Urlaubsparadies (Workation) 2.30 Ausschluss- und Verfallsfristen - Alles oder nichts? 2.31 Wie gewonnen so zerronnen - Gehalt auf Widerruf? 2.32 Homeoffice und mobiles Arbeiten - Rechtliche Rahmenbedingungen und praktische Umsetzung 2.33 Arbeitnehmerdatenschutz - Anforderung und Umsetzung in der Praxis

2.33 Arbeitnehmerdatenschutz - Anforderung und Umsetzung in der Praxis

Autor: Mourkojannis

2.33.1 Beratungssituation

Ein in Deutschland ansässiges mittelständisches Unternehmen möchte sicherstellen, dass sämtliche Mitarbeiterdaten im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und § 26 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) verarbeitet werden. Zugleich sollen effiziente HR-Prozesse (Recruiting-Software, digitale Personalakte, Zeiterfassung, Betriebsvereinbarungen zur IT-Nutzung u.Ä.) rechtssicher gestaltet werden, ohne den betrieblichen Ablauf unnötig zu behindern.

2.33.2 Rechtliche Einordnung

Rechtsquellen

Art. 5 –9, 12 ff. DSGVO (Grundsätze, Transparenz, Betroffenenrechte, Datensicherheit)

§ 26 BDSG (Datenverarbeitung für Beschäftigungszwecke, Einwilligung)

Art. 88 DSGVO und BetrVG (Beteiligungsrechte des Betriebsrats)

Mögliche Erlaubnistatbestände

Vorbereitung, Durchführung, Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses (§ 26 Abs. 1 Satz 1 BDSG) – „Erforderlichkeitsmaßstab“

Einwilligung des Mitarbeiters (§ 26 Abs. 2 BDSG) – freiwillig, schriftlich oder elektronisch, jederzeit widerruflich; kein Kopplungsdruck

berechtigtes Interesse (Art. 6 Abs. 1 Buchst. f) DSGVO) – Interessenabwägung, z.B. IT-Forensik

Rechtspflichten (z.B. Lohnsteuer-, SV-Meldungen) – Art. 6 Abs. 1 Buchst. c) DSGVO

Pflichten des Arbeitgebers

Pflichten des Arbeitgebers

Transparenz-Informationen gem. Art. 13, 14 DSGVO bei Einstellung und bei neuen Zwecken