| Autor: Mourkojannis |
Ein Mandant möchte erfahren, wie er Mitarbeiter nach Erreichen der Regelaltersgrenze rechtssicher weiterbeschäftigen kann, insbesondere ob und wie eine befristete Weiterbeschäftigung ohne Sachgrund möglich ist. Hintergrund ist der Wegfall des Vorbeschäftigungsverbots für sachgrundlose Befristungen nach § 14 Abs. 2 TzBfG ab der Regelaltersgrenze. Der Mandant möchte Gestaltungsspielräume nutzen, Fachkräfte binden und zugleich betriebliche Abläufe, Mitbestimmung und Sozialversicherung korrekt abbilden.
Weiterbeschäftigung über die Regelaltersgrenze hinaus kann grundsätzlich auf zwei Wegen erfolgen, entweder durch ein Hinausschieben des vereinbarten Beendigungszeitpunkts oder durch Abschluss eines neuen Arbeitsvertrags nach Beendigung des bisherigen Arbeitsverhältnisses.
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