| Autor: Mourkojannis |
Der Mandant ist Arbeitgeber in Deutschland und hat gehört, er müsse „bis Juni 2026 alle Gehälter der Mitarbeiter offenlegen“. Er sorgt sich vor Unruhe im Betrieb und vor datenschutzrechtlichen Problemen. Gleichzeitig möchte er wissen, welche Pflichten tatsächlich auf ihn zukommen und wie er sich ohne „Gehaltsschau“ rechtzeitig vorbereitet.
Die Grundlage ist die neue EU-Entgelttransparenzrichtlinie (EU) 2023/970, die bis spätestens 07.06.2026 in nationales Recht umzusetzen ist. Sie sieht verpflichtende Transparenzmaßnahmen für Arbeitgeber vor und stärkt die Rechte der Beschäftigten zur Durchsetzung des Entgeltgleichheitsgebots.
Die Richtlinie zielt auf mehr Transparenz und Durchsetzung von „Equal Pay“, sie verlangt aber typischerweise keine Veröffentlichung sämtlicher individueller Gehälter für die gesamte Belegschaft. Vielmehr geht es um transparente Kriterien, um Auskunftsrechte und um Berichte mit aggregierten Kennzahlen, flankiert von Datenschutzvorgaben, etwa der Zweckbindung bei der Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit Auskunfts- und Berichtspflichten.
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