2.1 Geld zum Abschied? - Abfindung 2.2 Richtig reagieren - Abmahnung 2.3 Arbeit nach Bedarf - Abrufarbeit 2.4 Leihen statt anstellen - Arbeitnehmerüberlassung 2.5 Wer schreibt der bleibt - Arbeitsvertrag 2.6 Besser vertragen statt streiten - Auflösungs- und Abwicklungsvereinbarungen 2.7 Drum prüfe wer sich ewig bindet - Befristung 2.8 Heute mal anders - Direktionsrecht 2.9 Geld trotz Nichtleistung - Entgeltfortzahlung 2.10 Recht auf Freizeit - Erholungsurlaub 2.11 Unterstützung zum Nulltarif - Familiäre Mitarbeit 2.12 Eine Hand wäscht die andere - Gefälligkeitsverhältnisse 2.13 Nachzahlungsrisiko Statusirrtum - Gesellschafter/Geschäftsführer 2.14 Ende gut, alles gut? - Kündigung 2.15 Wenn es ums Geld geht - Lohn 2.16 Die Jugend fördern - Praktikum 2.17 Auto statt Geld - Sachbezug 2.18 Erfahrung sichern - Rentnerbeschäftigung 2.19 Arbeitnehmer wider Willen - Scheinselbständigkeit 2.20 Muss kurz weg - Vorübergehende Verhinderung 2.21 Unnötige Konflikte vermeiden - Zeugnis 2.22 Heute so, morgen so - Brückenteilzeit 2.23 Jede Stunde zählt - Arbeitszeit 2.24 Gekauft wie gesehen - Betriebsübergang 2.25 Mitgehangen, mitgefangen - Tarifbindung 2.26 Besser kurz als gar nicht - Fragen und Antworten zum Kurzarbeitergeld 2.27 Wider die Teuerung - Inflationsausgleichsprämie 2.28 Sie geben so viel zurück - Kinder in der Pflegeversicherung 2.29 Work Hard, Play Hard - Arbeiten aus dem Urlaubsparadies (Workation) 2.30 Ausschluss- und Verfallsfristen - Alles oder nichts? 2.31 Wie gewonnen so zerronnen - Gehalt auf Widerruf? 2.32 Homeoffice und mobiles Arbeiten - Rechtliche Rahmenbedingungen und praktische Umsetzung 2.33 Arbeitnehmerdatenschutz - Anforderung und Umsetzung in der Praxis 2.34 Wegerisiko des Arbeitnehmers und Lohnanspruch bei wetterbedingtem Zuspätkommen 2.35 Aktivrente, Weiterbeschäftigung nach der Regelaltersgrenze und sachgrundlose Befristung ohne Vorbeschäftigungsverbot 2.36 Neues Entgelttransparenz bis Juni 2026, was Arbeitgeber wirklich tun müssen (und was nicht)

2.36 Neues Entgelttransparenz bis Juni 2026, was Arbeitgeber wirklich tun müssen (und was nicht)

Autor: Mourkojannis

2.36.1 Beratungssituation

Der Mandant ist Arbeitgeber in Deutschland und hat gehört, er müsse „bis Juni 2026 alle Gehälter der Mitarbeiter offenlegen“. Er sorgt sich vor Unruhe im Betrieb und vor datenschutzrechtlichen Problemen. Gleichzeitig möchte er wissen, welche Pflichten tatsächlich auf ihn zukommen und wie er sich ohne „Gehaltsschau“ rechtzeitig vorbereitet.

2.36.2 Rechtliche Einordnung

EU-Vorgaben und Frist

Die Grundlage ist die neue EU-Entgelttransparenzrichtlinie (EU) 2023/970, die bis spätestens 07.06.2026 in nationales Recht umzusetzen ist. Sie sieht verpflichtende Transparenzmaßnahmen für Arbeitgeber vor und stärkt die Rechte der Beschäftigten zur Durchsetzung des Entgeltgleichheitsgebots.

Keine generelle Offenlegung aller individuellen Gehälter

Die Richtlinie zielt auf mehr Transparenz und Durchsetzung von „Equal Pay“, sie verlangt aber typischerweise keine Veröffentlichung sämtlicher individueller Gehälter für die gesamte Belegschaft. Vielmehr geht es um transparente Kriterien, um Auskunftsrechte und um Berichte mit aggregierten Kennzahlen, flankiert von Datenschutzvorgaben, etwa der Zweckbindung bei der Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit Auskunfts- und Berichtspflichten.

Wesentliche künftige Transparenzinstrumente (nach der Umsetzung in nationales Recht)