Autor: Christ |
Eine Mandantin sucht Sie auf, weil sie eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung haben möchte.
Ein Vorsorgepaket hat vier Kernelemente:
die Vorsorgevollmacht, |
die Betreuungsverfügung, |
die Patientenverfügung und |
den Vertrag zur Ausgestaltung des Innenverhältnisses (Vorsorgevertrag). |
Diese Kernelemente können mit zahlreichen Zusatzelementen ergänzt werden. Das beginnt bei einem Kärtchen, das die vollmachtgebende Person mitführt, auf der etwaige bevollmächtigte Personen und deren Handynummer vermerkt sind. Weiterhin können z.B. eine Bestattungsverfügung oder ein Testament erwünscht sein.
In der Praxis hat sich bewährt, dass die Vollmachtgeberin der zu bevollmächtigenden Person eine unbeschränkte Außenvollmacht erteilt. Beschränkungen der Vollmacht werden lediglich im Innenverhältnis geregelt. Das führt allerdings dazu, dass die bevollmächtigte Person die Vollmacht missbrauchen kann. Zwar stehen der Vollmachtgeberin dann Schadenersatzansprüche aus dem Innenverhältnis zu, die auch vererbt werden. Sie trägt jedoch das Insolvenzrisiko der bevollmächtigten Person. Zudem lassen sich solche Schadenersatzansprüche in der Praxis häufig nur schwer durchsetzen; immerhin liegt die Beweislast dafür grundsätzlich bei der bevollmächtigenden Person und deren Erbinnen.
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