3.18 Vor- und Nacherbschaft

Autor: Christ

3.18.1 Beratungssituation

Die Mutter Ihrer 63-jährigen Mandantin M ist am 08.01.2023 verstorben. Am 10.02.2023 bittet die M, die keine Geschwister hat, Sie um einen kurzfristig anzuberaumenden Termin, der dementsprechend bereits am 13.02.2023 stattfindet. Darin berichtet sie, dass sie von ihrer Mutter als nicht befreite Vorerbin eingesetzt worden ist, Nacherbe ist ihr volljähriger Sohn, der Chemie studiert. Der Nacherbfall soll beim Tod der M eintreten. Weitere Kinder hat M nicht, sie ist unverheiratet. Der Hintergrund dieser Regelung ist, dass sie wegen einer Sektenzugehörigkeit in der Vergangenheit insolvent war und die Mutter durch diese Regelung das Vermögen zugunsten ihres Enkels schützen wollte. Das Nachlassvermögen besteht im Wesentlichen aus einem fremdvermieteten Mehrfamilienhaus. Die Mandantin hat die Insolvenz erfolgreich überstanden und ist finanziell durch ihr aktuelles Arbeitseinkommen abgesichert; allerdings erwartet sie nur eine sehr geringe Rente und hofft, diese durch die Erbschaft aufzubessern. Nach Abzug aller Verbindlichkeiten und sachlichen Freibeträge hat der Nachlass einen erbschaftsteuerlichen Wert von 1,2 Mio. €. Vorerwerbe hatte M und auch ihr Sohn nicht. Sie fragt Sie, ob sie die Erbschaft ausschlagen soll.

3.18.2 Rechtliche Einordnung