3.20 Die Mandantin als Testamentsvollstreckerin

Autor: Christ

3.20.1 Beratungssituation

Als Steuerberaterin haben Sie seit Jahren die Eheleute Schneider betreut. Nun ist der Ehemann verstorben. Er war mit Frau Erika Schneider in zweiter Ehe verheiratet und hatte aus erster Ehe drei erwachsene Kinder. Sein Vermögen schätzen Sie auf 5 Mio. €. Durch Erbvertrag wird er von der Ehefrau und den drei Kindern beerbt; Frau Schneider ist als Testamentsvollstreckerin für die Abwicklung des Nachlasses eingesetzt. Die Kinder sollen ihren Anteil durch die im Nachlass befindlichen Wertpapiere erhalten, die Testamentsvollstreckerin soll die Auswahl treffen. Frau Schneider bittet Sie um Unterstützung, da sie befürchtet, dass es Streit mit den Stiefkindern geben wird.

3.20.2 Rechtliche Einordnung

Annahmeerklärung