Autoren: Godendorff/Krause |
Der Mandant erklärt Ihnen, die Ehe seiner Tochter mit dem Schwiegersohn gehe gerade auseinander. Er habe den beiden immer wieder Geld gegeben. Ihr Mandant möchte wissen, ob er dieses Geld vom Schwiegersohn zurückverlangen kann.
Zuwendungen von Schwiegereltern können bei Scheitern der Ehe des Kindes mit dem Schwiegerkind einen Rückforderungsanspruch auslösen. Dies ist dann der Fall, wenn die Zuwendung im Vertrauen auf den Fortbestand der Ehe erfolgt ist.33 Anspruchsgrundlage sind dann die Grundsätze vom Wegfall der Geschäftsgrundlage sowie der Anspruch wegen ungerechtfertigter Bereicherung wegen Zweckverfehlung.
Wurde Geld zugewendet, so besteht naturgemäß ein Erstattungsanspruch in Geld. Es kann aber in nahezu keinem Fall der volle zugewendete Betrag zurückgefordert werden. Die Zuwendung durch die Schwiegereltern hatte immer einen bestimmten Zweck. In dem Maß, in dem der Zweck erreicht wurde, gerät der Erstattungsanspruch in Wegfall. Schwierig ist es nur, den Anspruch der Höhe nach zu bestimmen. Die Rechtsprechung überlässt die Bewertung dem Tatrichter.34
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