Autor: Tillmann |
Ihr Mandant möchte als Alleingesellschafter eine GmbH & Co. KG gründen. Er fragt Sie, ob er aufgrund der Tatsache, dass andere Personen nicht beteiligt sind, Besonderheiten beachten muss.
Die Gründung einer Einmann-GmbH & Co. KG erfolgt in zwei Schritten.
1. | Gründung der Komplementär-GmbH, dann folgt |
2. | Gründung der Kommanditgesellschaft mit der GmbH als Komplementärin und dem Mandanten als Kommanditisten. |
Es ist darauf zu achten, dass bei der Komplementär-GmbH der Mandant als von den Beschränkungen des §
Beschlüsse können so wie bei Mehrpersonengesellschaften gefasst werden. Aus Gründen der Transparenz ist es empfehlenswert, die Gesellschafterversammlungen der GmbH und der KG förmlich zu trennen und Beschlüsse getrennt zu protokollieren.
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