| Autor: Tillmann |
Ihr Mandant ist Inhaber eines mittelständischen Handelsunternehmens. Es ist geplant, sich von einem Vertriebsmitarbeiter, der als Handelsvertreter tätig ist, zu trennen. Ihr Mandant fragt Sie, mit welchen möglichen Provisionsansprüchen er noch konfrontiert werden kann.
Gemäß § 89b HGB steht dem Handelsvertreter nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ein Ausgleichsanspruch zu. Die Voraussetzungen sind die folgenden:
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