Autor: Tillmann |
Ihr Mandant ist Inhaber eines mittelständischen Handelsunternehmens. Es ist geplant, sich von einem Vertriebsmitarbeiter, der als Handelsvertreter tätig ist, zu trennen. Ihr Mandant fragt Sie, mit welchen möglichen Provisionsansprüchen er noch konfrontiert werden kann.
Gemäß § 89b HGB steht dem Handelsvertreter nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ein Ausgleichsanspruch zu. Die Voraussetzungen sind die folgenden:
Das Vertragsverhältnis zwischen Unternehmer und Handelsvertreter muss beendet sein. |
Der Unternehmer hat auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses aus der Geschäftsverbindung mit dem Handelsvertreter erhebliche Vorteile. |
Die Zahlung eines Ausgleichs muss unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls der Billigkeit entsprechen. |
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