Autor: Beuck |
In Folge der weltweiten COVID-19-Pandemie ist Ihr Mandant schon im Frühjahr 2020 in wirtschaftliche Schieflage geraten. Angesichts der durch die Bundesregierung veranlassten Maßnahmen, insbesondere die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht auf Grundlage des
Um eine Flut von Insolvenzanträgen aufgrund der massiven coronabedingten Einschränkungen und dadurch verursachter wirtschaftlicher Schäden zu vermeiden, hat der Bundestag das
Dieses sah in §
die Insolvenzreife nicht auf den Folgen der COVID-19-Pandemie beruhte, oder wenn |
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