8.8 Die sichere Honorarforderung in der Krise

Autor: Beuck

8.8.1 Beratungssituation

Bei Ihrer steuerberatenden Tätigkeit stellen Sie eine Unterbilanz fest oder andere auf eine wirtschaftliche Krise des Mandanten hindeutende Anzeichen, ohne dass bisher ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Mandanten eröffnet worden ist. Für Ihre Tätigkeit erhalten Sie die vereinbarte Vergütung. Im Nachhinein stellt sich heraus, dass Ihr Mandant im Zeitpunkt der Zahlung an Sie bereits insolvent war.

8.8.2 Rechtliche Einordnung

Regelmäßig hat der Steuerberater einen umfassenden Einblick in die wirtschaftliche Situation seines Mandanten. Erhält er in der Krise des Mandanten Zahlungen, obwohl dieser bereits insolvent ist, sieht sich der Steuerberater häufig insolvenzanfechtungsrechtlichen Rückforderungen des Insolvenzverwalters ausgesetzt. Die erfolgreiche Geltendmachung von Anfechtungsansprüchen durch den Insolvenzverwalter hängt maßgeblich davon ab, ob es diesem gelingt, die Kenntnis des Steuerberaters von der Zahlungsunfähigkeit des Mandanten (teilweise schon von dessen drohender Zahlungsunfähigkeit) nachzuweisen.

Systematik der Anfechtungstatbestände

Die Anfechtungstatbestände der Insolvenzordnung geben dem Insolvenzverwalter die Möglichkeit, Zahlungen zurückzufordern und zur Masse zu ziehen, die der Insolvenzschuldner an seine Gläubiger bei bereits eingetretener Insolvenzreife, aber noch vor Verfahrenseröffnung getätigt hat.