Autor: Hoffmann |
Ein Mandant berichtet von einer kürzlich erworbenen, neuen Espressomaschine mit integriertem Mahlwerk (Wert: 2.000 €), die bereits nach wenigen Tassen nicht mehr richtig funktioniert, Wasser verliert und bei der das Mahlwerk seltsame Geräusche von sich gibt. Zudem schmeckt der Kaffee trotz bester Hochlandbohne fad und sieht sehr wässrig aus. Er ärgert sich sehr über das Gerät und möchte wissen, was er tun kann.
Der Verkäufer einer Sache hat die Pflicht, die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen (§
ob ein Mangel vorhanden ist, |
welches Recht für den Käufer besteht. |
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