9.1 Die Nacherfüllung: Die defekte Kaffeemaschine 9.2 Die gescheiterte Nacherfüllung 9.3 Schadenersatz: Die überschwemmte Wohnung 9.4 Die Garantie: Die defekte Festplatte 9.5 Der Verbrauchsgüterkauf: Der (auch) betrieblich genutzte Pkw 9.6 Werkvertrag - Was ist das? 9.7 Das mangelhafte Werk 9.8 Die gescheiterte Abnahme 9.9 Die Selbstvornahme: Das kann ich alles besser 9.10 Ersatz von Aus- und Einbaukosten sowie mangelhaften Materials bei der Leistungskette - das Damoklesschwert des kleinen Handwerkers 9.11 Fiktive Abnahme bei wesentlichen Mängeln - vermeintliche Hintertür für den Handwerker 9.12 Verweigerte Abnahme - Möglichkeiten des Auftragnehmers zur erleichterten Zustandsfeststellung 9.13 Abschlagszahlungen nach dem tatsächlichen Vertragswert - bessere oder einfachere Liquidität? 9.14 Neuer Vertragstyp BGB-Bauvertrag - sinnvolle Alternative zur VOB/B 9.15 Anordnungsrecht des Auftraggebers/Bestellers - Segen oder Fluch des Auftragnehmers? 9.16 Vergütungsanpassung bei Anordnungsrecht des Auftraggebers - Guter Preis bleibt guter Preis und schlechter Preis bleibt schlechter Preis 9.17 Einstweilige Verfügung - erleichterte Durchsetzung des zusätzlichen Vergütungsanspruchs? 9.18 Der Verbraucherbauvertrag - um was für einen Vertragstyp handelt es sich hierbei und wann liegt er vor? 9.19 Der Verbraucherbauvertrag - welche besonderen Schutzvorschriften und Hinweispflichten sind zu beachten? 9.20 Die neue HOAI 9.21 Verträge über digitale Produkte: Der gepflegte Rasen

9.10 Ersatz von Aus- und Einbaukosten sowie mangelhaften Materials bei der Leistungskette - das Damoklesschwert des kleinen Handwerkers

Autor: Becker

9.10.1 Beratungssituation

Ein mittelständischer Handwerker oder Bauunternehmer berichtet, dass sein Auftraggeber, bei dem er Fliesenarbeiten im Bad ausgeführt hat, fehlerhaftes Fliesenmaterial rügt und nun verlangt, die fehlerhaften Fliesen auszubauen und das Bad neu zu verfliesen. Der Mandant teilt mit, dass er dafür nichts könne, da bereits die Fliesen, die er bei seinem Händler gekauft habe, mangelhaft seien.

Das wirtschaftliche Risiko sei für ihn nun immens. Was kann er tun, um sich hier schadlos zu halten, denn die Mängel an den gelieferten Fliesen habe er so gar nicht erkannt und erkennen können. Besteht ggf. die Möglichkeit, die Aufwendungen/Schäden, die ihm durch den Ein- und Ausbau entstehen, von seinem Händler ersetzt zu verlangen?

9.10.2 Rechtliche Einordnung

Nacherfüllungsanspruch