Autor: Becker |
Der Mandant/Handwerker bespricht mit dem Steuerberater die Umsätze der letzten Monate und die BWA. Hierbei kommt die Frage auf, wie der Mandant besser und schneller an Liquidität gelangen kann und ob und wie er im Zuge eines Bauauftrags vorab Zahlungen erhalten kann. Der Mandant spricht direkt an, ob man Abschlagszahlungen verlangen darf und in welcher Höhe.
Die gesetzlichen Regelungen über Abschlagszahlungen stellen für den Auftragnehmer in wirtschaftlicher Hinsicht eine wichtige Möglichkeit zur Beschleunigung fälliger Zahlungen und somit zur Schaffung von Liquidität dar. Erst durch das Forderungssicherungsgesetz (FoSiG) wurde ab dem 01.01.2009 der komplette § 632a BGB in seiner Neufassung um die Absätze 2-4 erweitert. Die Vorschrift soll den vorleistungspflichtigen Unternehmer, der oft Material und Personal über einen längeren Zeitraum vorfinanziert, entlasten und diese wirtschaftlichen Nachteile ausgleichen.
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