9.1 Die Nacherfüllung: Die defekte Kaffeemaschine 9.2 Die gescheiterte Nacherfüllung 9.3 Schadenersatz: Die überschwemmte Wohnung 9.4 Die Garantie: Die defekte Festplatte 9.5 Der Verbrauchsgüterkauf: Der (auch) betrieblich genutzte Pkw 9.6 Werkvertrag - Was ist das? 9.7 Das mangelhafte Werk 9.8 Die gescheiterte Abnahme 9.9 Die Selbstvornahme: Das kann ich alles besser 9.10 Ersatz von Aus- und Einbaukosten sowie mangelhaften Materials bei der Leistungskette - das Damoklesschwert des kleinen Handwerkers 9.11 Fiktive Abnahme bei wesentlichen Mängeln - vermeintliche Hintertür für den Handwerker 9.12 Verweigerte Abnahme - Möglichkeiten des Auftragnehmers zur erleichterten Zustandsfeststellung 9.13 Abschlagszahlungen nach dem tatsächlichen Vertragswert - bessere oder einfachere Liquidität? 9.14 Neuer Vertragstyp BGB-Bauvertrag - sinnvolle Alternative zur VOB/B 9.15 Anordnungsrecht des Auftraggebers/Bestellers - Segen oder Fluch des Auftragnehmers? 9.16 Vergütungsanpassung bei Anordnungsrecht des Auftraggebers - Guter Preis bleibt guter Preis und schlechter Preis bleibt schlechter Preis 9.17 Einstweilige Verfügung - erleichterte Durchsetzung des zusätzlichen Vergütungsanspruchs? 9.18 Der Verbraucherbauvertrag - um was für einen Vertragstyp handelt es sich hierbei und wann liegt er vor? 9.19 Der Verbraucherbauvertrag - welche besonderen Schutzvorschriften und Hinweispflichten sind zu beachten? 9.20 Die neue HOAI 9.21 Verträge über digitale Produkte: Der gepflegte Rasen

9.13 Abschlagszahlungen nach dem tatsächlichen Vertragswert - bessere oder einfachere Liquidität?

Autor: Becker

9.13.1 Beratungssituation

Der Mandant/Handwerker bespricht mit dem Steuerberater die Umsätze der letzten Monate und die BWA. Hierbei kommt die Frage auf, wie der Mandant besser und schneller an Liquidität gelangen kann und ob und wie er im Zuge eines Bauauftrags vorab Zahlungen erhalten kann. Der Mandant spricht direkt an, ob man Abschlagszahlungen verlangen darf und in welcher Höhe.

9.13.2 Rechtliche Einordnung

Abschlagszahlungen

Die gesetzlichen Regelungen über Abschlagszahlungen stellen für den Auftragnehmer in wirtschaftlicher Hinsicht eine wichtige Möglichkeit zur Beschleunigung fälliger Zahlungen und somit zur Schaffung von Liquidität dar. Erst durch das Forderungssicherungsgesetz (FoSiG) wurde ab dem 01.01.2009 der komplette § 632a BGB in seiner Neufassung um die Absätze 2–4 erweitert. Die Vorschrift soll den vorleistungspflichtigen Unternehmer, der oft Material und Personal über einen längeren Zeitraum vorfinanziert, entlasten und diese wirtschaftlichen Nachteile ausgleichen.

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