| Autor: Becker |
Im Anschluss an die vorherige Beratungssituation ergibt sich, dass der Mandant die Leistungsänderung in Abstimmung mit dem Auftraggeber ausführen möchte. Vorliegend sollen zusätzlich mehrere Gauben an dem Dach eines zu errichtenden Hauses ausgeführt werden. Er fragt nun, ob er hierfür auch eine zusätzliche Vergütung erhält und wenn ja, wie er diese am besten durchsetzt.
Ebenfalls neu geregelt ist die zusätzliche Vergütung derartiger Leistungsänderungen (§
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